ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
DEN GÄSTEZIMMERAUFNAHMEVERTRAG


I. GELTUNGSBEREICH


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung (Gästeaufnahmevertrag).
Der Begriff „Gästeaufnahmevertrag“umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Gästezimmervertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästezimmervermietung in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.  
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich inTextform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Gästezimmervermietung zustande (Persönlich per Handschlag, Email, Telefon, Fax). Der Gästezimmervermietung steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind Gästezimmervermietung und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Gästezimmervermietung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästezimmeraufnahmevertrag.

Ansprüche werden somit gegen den Dritten (Buchenden) gestellt, welcher sich mit dem Kunden (Gast) einigen muss.
Eine Abwälzung der Ansprüche (Verpflichtungen) durch den Dritten auf den Kunden (Gast) ist nicht möglich, sofern kein Ausschluss erklärt wurde.

 

Ein klarer Ausschluss der Verpflichtung des Dritten, muss mit der Buchung schriftlich (per Email) erklärt werden.
Liegt dieser schriftliche Ausschluss nicht vor, so haftet der Dritte wie vorstehend genannt.


3. Alle Ansprüche gegen die Gästezimmervermietung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

III.LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Die Gästezimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Gästezimmervermietung zuzahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gästezimmervermietung an Dritte. Die vereinbarten Preise sind ohne Ausweisung der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
3.Die Gästezimmervermietung kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Gästezimmervermietung oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Gästezimmervermietung erhöht.
4. Rechnungen der Gästezimmervermietung ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gästezimmervermietung kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. (Barzahlung bei Anreise). Bei Zahlungsverzug ist die Gästezimmervermietung berechtigt, die jeweils geltendengesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. beiRechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Gästezimmervermietung bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Gästezimmervermietung ist berechtigt, beiVertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbartwerden.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Gästezimmervermietung berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zuBeginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungim Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertragvereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Die Gästezimmervermietung ist ferner berechtigt, zu Beginn und währenddes Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende undkünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Gästezimmervermietung aufrechnen oder verrechnen.

IV.RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER GÄSTEZIMMERVERMIETUNG (NOSHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gästezimmervermietung geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt bzw. vorzeitig - egal aus welchem Grund - abreist.  
2. Sofern zwischen der Gästezimmervermietung und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. DasRücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.  


V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1.Sofern vertraglich  vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Gästezimmervermietung in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach denvertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrageder Gästezimmervermietung auf sein Recht zum Rücktritt nichtverzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer IIINummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungauch nach Verstreichen einer von der Gästezimmervermietung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Gästezimmervermietung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertragberechtigt.
3. Ferner ist die Gästezimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlichzurückzutreten, beispielsweise falls
• Höhere Gewalt oder andere von Gästezimmervermietung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
•  Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
• die Gästezimmervermietung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästezimmervermietungsleistung denreibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gästezimmervermietung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich derGästezimmervermietung zu zurechnen ist;  
• der Zweck bzw.der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoßgegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Gästezimmervermietung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. GebuchteZimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Gästezimmervermietung spätestens um 09:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Gästezimmervermietung aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 10:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12:00 Uhr 100%. Hierbei wird eine weitere Übernachtung als Grundlage herangezogen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder einwesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DER GÄSTEZIMMERVERMIETUNG
1. Die Gästezimmervermietung haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Gästezimmervermietung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Gästezimmervermietung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Gästezimmervermietung
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendungdes UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigengelten die gesetzlichen Vorschriften.

© HotelverbandDeutschland (IHA) e.V.

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